Berufskraftfahrer-Neuausbildung
Teilnehmerkreis:
Personen, die gewerblich als Selbstständige oder angestellte
Fahrer/innen Beförderungen in Fahrzeugen mit einem zGG über
3,5 t durchführen wollen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Keine, der Führerschein kann anschließend erworben werden,
altersabhängig laut Führerscheinrecht
Lehrgangsinhalte:
Lt. Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz 10 Std. Fahrpraxis lt.
BKrFQRL
Schwerpunkte Personenverkehr (D1, D1E, D, DE):
- ökonomische Fahrweise mit Kraftomnibussen
- Nutzung spezieller Infrastrukturen
- Sicherheit der Fahrgäste/ Sicherheitsausstattung/ Notmaßnahmen
- Umgang mit Fahrgästen
- Besonderheiten bestimmter Fahrgastgruppen
- Anforderungen an Fahrer von KOM/ gesetzliche Vorgaben/Gesundheit
- FahrpersonalVO
- Logistik im eigenen Unternehmen
Freudige Nachrichten für
ADR-Gefahrgutfahrer/-innen und Tiertransporte lt. VO:
Ab sofort werden die ADR-Schulung mit erfolgreichem Abschluss
und bestimmte Schulungen zum Tiertransport als 1 Modul der
BKF-Ausbildung anerkannt! Hier
finden Sie nähere Infos (siehe §2 bzw. §4, 1. und 2.).
Abschluss:
90-min. theoretische Prüfung vor der IHK
Dauer:
140 Stunden à 60 Minuten
Veranstaltungsorte:
München, Rosenheim, Traunstein, Erding, Freising, Reichertshofen,
Eiselfing b.Wasserburg, Mühldorf, Ebersberg, Forstinning – weitere
Orte und Inhouse-Schulungen – kein Problem, fragen Sie uns
danach!
Fristen:
Die besondere Qualifizierung durch eine zusätzliche Prüfung wird
erforderlich, wenn eine Fahrerlaubnis der Klasse
- D1, D1E, D oder DE nach dem 09. September 2008 (Personenverkehr) oder
- C1, C1E, C oder CE nach dem 09. September 2009 (Güterkraftverkehr)
erworben wird.
Unser Referententeam:
Bei uns kommen auf jedes Modul abgestimmte Fachspezialisten zum
Einsatz:
Angehörige der Kontrollorgane wie BAG und Gefahrgutkontrolltrupp,
Sachkundige für Feuerlöschgeräte, Ärzte, Ausbildungsleiter
Physiotherapie, Fahrlehrer, Speditionskaufleute
Jedes Modul wird mit Praxis verbunden wie: Ökonomisches Fahren, Ladungssicherung, Übungen am digitalen Tachograf, praktische Feuerlöschübung, Eigenbestimmung Blutzuckerwerte (freiwillig) u.a.
Wer ist von den Ausbildungen befreit?
Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrten mit Kraftfahrzeugen
- deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet
- die von der Bundeswehr, der Truppe und dem zivilen Gefolge der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen
- die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden
- die zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden
- die in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne von § 1 Kraftfahrsachverständigen-gesetz oder der Anlage VIII b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden
- die neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind
- zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
Weitere Erläuterungen und individuelle
Firmenangebote erhalten Sie gerne durch unsere Mitarbeiter.
Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns Ihre Fragen per
Fax oder E-Mail.
Gerne besuchen wir Sie auch vor Ort, um gemeinsam mit Ihnen
einen optimalen Ausbildungsplan für Sie als Unternehmer und für
Sie als Fahrer/innen zu erstellen.
Gerne führen wir alle Schulungen als Inhouse-Veranstaltungen an Ihrem Wunschtermin durch.
Termine
Beschleunigte Grundqualifikation (140 +10 Std.):
– 5 Wochen Vollzeit Mo. – Fr. oder
– 3,5 bis 4 Monate an Wochenenden
Nächsten Kursbeginn bitte telefonisch oder per E-Mail erfragen!
Intensive Prüfungsvorbereitung inklusive!