Weiterbildung für Personen, die im Personen- und/oder Güterkraftverkehr tätig sind

Diese Terminliste ist nicht abschließend. In allen Modulen werden weitere Termine hinzukommen.


Freudige Nachrichten für ADR-Gefahrgutfahrer/-innen und Tiertransporte lt. VO:
Ab sofort werden die ADR-Schulung mit erfolgreichem Abschluss und bestimmte Schulungen zum Tiertransport als 1 Modul der BKF-Ausbildung anerkannt! Hier finden Sie nähere Infos (siehe §2 bzw. §4, 1. und 2.).


Gesamtübersicht alle aktuellen BKF-Weiterbildungstermine 2024 als PDF zum Download

Gesamtübersicht alle aktuellen ADR-Termine und §-20-Termine 2024 als PDF zum Download

Modul 1: ECO-Training – Wirtschaftliches Fahren (wahlweise kann statt Modul 1 das Modul 4 gewählt werden). Sonderpreise für Firmen bitte erfragen.

Mi., 20.11.24 Samerberg
Sa., 23.11.24 Gmund a. T.
Do., 28.11.24 Samerberg
Sa., 30.11.24 Hagg i. Obb.
Sa., 14.12.24 Rosenheim
Sa., 11.01.25 Haag i. Obb.
Sa., 18.01.25 München 2*(TK)
Sa., 25.01.25 Traunstein
Sa., 25.01.25 München 3*
Sa., 22.02.25 Rosenheim
Sa., 22.03.25 Haag i. Obb.
Sa., 05.04.25 München 2*(TK)
Sa., 12.04.25 Samerberg
Sa., 28.06.25 München 3*

Modul 2: Sozialrechtliche Vorschriften im Güter- und Personenkraftverkehr (das Modul 2 ist ein Pflichtmodul und muss belegt werden). Sonderpreise für Firmen bitte erfragen.

Sa., 23.11.24 Tittmoning
Sa., 07.12.24 Achenmühle
Sa., 14.12.24 Haag i. Obb.
Sa., 18.01.25 München 1*
Sa., 25.01.25 Forstern
Sa., 01.02.25 Waakirchen
Sa., 08.02.25 Rosenheim
Sa., 15.02.25 Haag i. Obb.
Sa., 22.02.25 München 3*
Sa., 15.03.25 München 2*(TK)
Sa., 05.04.25 Samerberg
Sa., 19.07.25 München 3*

Modul 3: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit (wahlweise kann statt Modul 3 das Modul 5 gewählt werden). Sonderpreise für Firmen bitte erfragen.

Di., 26.11.24 Samerberg
Sa., 30.11.24 Rosenheim
Sa., 14.12.24 Taufkirchen Vils
Sa., 18.01.25 Haag i. Obb.
Do., 23.01.25 Samerberg inkl. 1.Hilfe
Sa., 25.01.25 Waakirchen
Di., 28.01.25 München 2*inkl.1.Hilfe
Sa., 08.02.25 München 2*(TK)
Sa., 15.02.25 Rosenheim
Di., 18.02.25  Rohrdorf inkl. 1.Hilfe
Sa., 22.03.25 München 3*
Sa., 29.03.25 Haag i. Obb.
Sa., 15.11.25 München 3*

Modul 4: Ladungssicherung (wahlweise kann statt Modul 4 das Modul 1 gewählt werden). Sonderpreise für Firmen bitte erfragen.

Sa., 23.11.24 Haag i. Obb.
Mi., 27.11.24 Samerberg
Sa., 30.11.24 München 3*
Sa., 07.12.24 München 2* (TK)
Sa., 11.01.25 Rosenheim
Sa., 25.01.25 Haag i. Obb.
Sa., 15.02.25 München 2*(TK)
Sa., 22.02.25 Forstern
Sa., 22.02.25 Gmund
Sa., 15.03.25 Haag i. Obb.
Sa., 29.03.25 Rohrdorf
Sa., 05.04.25 München 3*
Sa., 12.04.25 München 1*
Sa., 06.12.25 München 3*

Modul 5: Der Fahrer als Repräsentant seines Unternehmens (wahlweise kann statt Modul 5 das Modul 3 gewählt werden). Sonderpreise für Firmen bitte erfragen.

Fr., 29.11.24 Samerberg
Sa., 14.12.24 München 3*
Sa., 18.01.25 Rosenheim
Sa., 01.02.25 Forstern
Sa., 15.02.25 Taufkirchen Vils
Sa., 01.03.25 München 2*(KS)
Sa., 15.03.25 Rosenheim
Sa., 05.04.25 Haag i. Obb.
Sa., 10.05.25 München 3*
Sa., 11.10.25 München 3*

Gesamtübersicht aktuelle Termine 2024 als PDF zum Download

Winterkurse:
Module 1 bis 5 (Montag–Freitag)

Tage auch einzeln buchbar. Sonderpreise für Firmen bitte erfragen. Erkrankte Personen dürfen nicht teilnehmen.

Datum,
Reihenfolge d. Module
Ort
25.11. - 29.11.24
M2, M3, M4, M1, M5

Samerberg/Nußd.a.Inn
20.01. - 24.01.25
M2, M1, M4, M3, M5
Samerberg/Nußd.a.Inn
27.01. - 31.01.25
M2, M3, M1, M4, M5
München 2*(TK)
17.02. - 21.02.25
M2, M3, M4, M1, M5
Rohrdorf/Achenmühle

Tage auch einzeln buchbar!

1* Kurs findet in München, Am Nordring, statt.
2* Kurs findet in München/Brunnthal/Kirchstockach (KS) oder Taufkirchen bei München (TK)statt.
3* Kurs findet in München-Riem statt.
4* Kurs findet in Parsdorf bei München statt.

Module dürfen doppelt gemacht und dafür andere Module weggelassen werden.

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Es kommen regelmäßig Termine hinzu.

Teilnehmerkreis:
Personen, die gewerblich als Selbstständige oder angestellte Fahrer/-innen Beförderungen in Fahrzeugen mit einem zGG über 3,5 t durchführen oder im Personenverkehr (FS D1, D1E, D, DE) tätig sind und bereits einen entsprechenden FS vor dem 09.09.2008 (Personenverkehr) bzw. 09.09.2009 (Güterkraftverkehr, FS C1, C1E, C, CE) erworben haben.

Fristen:
Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation bzw. nach dem jeweiligen Stichtag (9. September 2008 oder 9. September 2009) müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Weiterbildungsschulung aufgefrischt werden.

Zum ersten Eintritt der neuen Regelungen sind noch "Übergangsfristen" eingeräumt worden, die es zulassen, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aufeinander abzustimmen.

So können die Fahrerlaubnisinhaber, die keine Grundqualifikation absolvieren müssen (Fahrerlaubniserwerb vor dem 10. September 2008 bzw. 2009), die Fünfjahresfrist unbeschränkt unterschreiten oder um bis zu zwei Jahre überschreiten und den Weiterbildungsnachweis dementsprechend bis zum 9. September 2015 bzw. 2016 abschließen. Voraussetzung ist, dass die Gültigkeit der aktuellen Fahrerlaubnis zwischen dem 10. September 2008/2009 und dem 9. September 2015/2016 endet.

Diejenigen, die zur Grundqualifikation verpflichtet sind (Fahrerlaubniserwerb nach dem 9. September 2008 bzw. 2009), dürfen den ersten Weiterbildungsnachweis schon nach drei Jahren erbringen - oder auch auf sieben Jahre strecken.

Weiterbildungspflicht für Fahrerlaubnisinhaber:
Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten.

Lehrgangsinhalte:
lt. Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz, u.a. ökonomisches Fahren, Ladungssicherung, Gesundheitsschutz/Arbeitssicherheit, Vekehrs- und- Umweltsicherheit, Logistik, sozialrechtliche Vorschriften, Fahrpersonalverordnung, Fahrer/-innen als Vertreter ihres Unternehmens, Brandbekämpfung/ Notmaßnahmen

Schwerpunkte Personenverkehr (D1, D1E, D, DE):

  • ökonomische Fahrweise mit Kraftomnibussen
  • Nutzung spezieller Infrastrukturen
  • Sicherheit der Fahrgäste/ Sicherheitsausstattung/ Notmaßnahmen
  • Umgang mit Fahrgästen
  • Besonderheiten bestimmter Fahrgastgruppen
  • Anforderungen an Fahrer von KOM/gesetzliche Vorgaben/Gesundheit
  • FahrpersonalVO
  • Logistik im eigenen Unternehmen

Unsere Referententeam:
Bei uns kommen auf jedes Modul abgestimmte Fachspezialisten zum Einsatz:
Angehörige der Kontrollorgane wie BAG und Gefahrgutkontrolltrupp, Sachkundige für Feuerlöschgeräte, Ärzte, Ausbildungsleiter Physiotherapie, Fahrlehrer, Speditionskaufleute

Jedes Modul wird mit Praxis verbunden wie: Ökonomisches Fahren, Ladungssicherung, Übungen am digitalen Tachograf, praktische Feuerlöschübung, Eigenbestimmung Blutzuckerwerte (freiwillig) u.a.

Abschluss:
Staatlich anerkannte Bescheinigung über die Teilnahme an den einzelnen Weiterbildungsmodulen bzw. Erhalt der Gesamtbescheinigung über alle Module zur Vorlage bei der Führerscheinstelle

Dauer:
35 Stunden à 60 Minuten
(in 5 Themenbereiche zu je 7 Stunden aufgegliedert, deren Absolvierung innerhalb von 5 Jahren nachzuweisen ist)

Veranstaltungsorte:
München, Rosenheim, Traunstein, Erding, Freising, Reichertshofen, Eiselfing b.Wasserburg, Mühldorf, Ebersberg, Forstinning – weitere Orte und Inhouse-Schulungen – kein Problem, fragen Sie uns danach!

Wer ist von den Ausbildungen befreit?
Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrten mit Kraftfahrzeugen

  • deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet
  • die von der Bundeswehr, der Truppe und dem zivilen Gefolge der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen
  • die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden
  • die zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden
  • die in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne von § 1 Kraftfahrsachverständigengesetz oder der Anlage VIII b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden
  • die neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind
  • zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.

Den aktuellen Preis finden Sie in unserer PDF-Gesamtübersicht

Weitere Erläuterungen und individuelle Firmenangebote erhalten Sie gerne durch unsere Mitarbeiter. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns Ihre Fragen per Fax oder E-Mail.
Gerne besuchen wir Sie auch vor Ort, um gemeinsam mit Ihnen einen optimalen Ausbildungsplan für Sie als Unternehmer und für Sie als Fahrer/-innen zu erstellen. Und gerne bieten wir Ihnen unsere Kurse zu Sonderkonditionen vor Ort in Ihrer Firma an. Fragen Sie uns danach!

Gerne führen wir alle Schulungen als Inhouse-Veranstaltungen an Ihrem Wunschtermin durch.

Seit 01.04.2017: Aus jedem der drei großen Kenntnisbereiche, die auf den Zertifikaten ausgewiesen sind, muss jeder „ECO- wirtschaftliches Fahren“ oder „Ladungssicherung“ (Kenntnisbereich 1), „Sozialvorschriften“ (Kenntnisbereich 2) und „Gesundheit, Umwelt- und Verkehrssicherheit“ oder „Der Fahrer als Repräsentant seines Dienstleistungs- und Logistikunternehmens“ (Kenntnisbereich 3) gemacht haben. Als 4. und 5. Modul können Module doppelt oder einfach 5 verschiedene Themen absolviert werden.

Termine Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Termingestaltung: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einzelne Module an Samstagen oder alle Module in einer Woche zu absolvieren. Alle Kurse sind auf Bus- und LKW-Fahrer abgestimmt.

Das Modul 1 – ECO-Training – Wirtschaftliches Fahren – führen wir auch als Praxismodul mit Spar-Fahrtraining für Firmen direkt vor Ort durch.

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