Weiterbildung für Personen, die im Personen- und/oder Güterkraftverkehr tätig sind
Diese Terminliste ist nicht abschließend. In allen Modulen werden weitere Termine hinzukommen.
Freudige Nachrichten für
ADR-Gefahrgutfahrer/-innen und Tiertransporte lt. VO:
Ab sofort werden die ADR-Schulung mit erfolgreichem Abschluss
und bestimmte Schulungen zum Tiertransport als 1 Modul der
BKF-Ausbildung anerkannt! Hier
finden Sie nähere Infos (siehe §2 bzw. §4, 1. und 2.).
Gesamtübersicht alle aktuellen BKF-Weiterbildungstermine 2024
als PDF zum Download
Gesamtübersicht alle aktuellen ADR-Termine und
§-20-Termine 2024 als PDF zum Download
Mi., 20.11.24 | Samerberg |
Sa., 23.11.24 | Gmund a. T. |
Do., 28.11.24 | Samerberg |
Sa., 30.11.24 | Hagg i. Obb. |
Sa., 14.12.24 | Rosenheim |
Sa., 11.01.25 | Haag i. Obb. |
Sa., 18.01.25 | München 2*(TK) |
Sa., 25.01.25 | Traunstein |
Sa., 25.01.25 | München 3* |
Sa., 22.02.25 | Rosenheim |
Sa., 22.03.25 | Haag i. Obb. |
Sa., 05.04.25 | München 2*(TK) |
Sa., 12.04.25 | Samerberg |
Sa., 28.06.25 | München 3* |
Sa., 23.11.24 | Tittmoning |
Sa., 07.12.24 | Achenmühle |
Sa., 14.12.24 | Haag i. Obb. |
Sa., 18.01.25 | München 1* |
Sa., 25.01.25 | Forstern |
Sa., 01.02.25 | Waakirchen |
Sa., 08.02.25 | Rosenheim |
Sa., 15.02.25 | Haag i. Obb. |
Sa., 22.02.25 | München 3* |
Sa., 15.03.25 | München 2*(TK) |
Sa., 05.04.25 | Samerberg |
Sa., 19.07.25 | München 3* |
Di., 26.11.24 | Samerberg |
Sa., 30.11.24 | Rosenheim |
Sa., 14.12.24 | Taufkirchen Vils |
Sa., 18.01.25 | Haag i. Obb. |
Do., 23.01.25 | Samerberg inkl. 1.Hilfe |
Sa., 25.01.25 | Waakirchen |
Di., 28.01.25 | München 2*inkl.1.Hilfe |
Sa., 08.02.25 | München 2*(TK) |
Sa., 15.02.25 | Rosenheim |
Di., 18.02.25 | Rohrdorf inkl. 1.Hilfe |
Sa., 22.03.25 | München 3* |
Sa., 29.03.25 | Haag i. Obb. |
Sa., 15.11.25 | München 3* |
Sa., 23.11.24 | Haag i. Obb. |
Mi., 27.11.24 | Samerberg |
Sa., 30.11.24 | München 3* |
Sa., 07.12.24 | München 2* (TK) |
Sa., 11.01.25 | Rosenheim |
Sa., 25.01.25 | Haag i. Obb. |
Sa., 15.02.25 | München 2*(TK) |
Sa., 22.02.25 | Forstern |
Sa., 22.02.25 | Gmund |
Sa., 15.03.25 | Haag i. Obb. |
Sa., 29.03.25 | Rohrdorf |
Sa., 05.04.25 | München 3* |
Sa., 12.04.25 | München 1* |
Sa., 06.12.25 | München 3* |
Fr., 29.11.24 | Samerberg |
Sa., 14.12.24 | München 3* |
Sa., 18.01.25 | Rosenheim |
Sa., 01.02.25 | Forstern |
Sa., 15.02.25 | Taufkirchen Vils |
Sa., 01.03.25 | München 2*(KS) |
Sa., 15.03.25 | Rosenheim |
Sa., 05.04.25 | Haag i. Obb. |
Sa., 10.05.25 | München 3* |
Sa., 11.10.25 | München 3* |
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Winterkurse:
Module 1 bis 5 (Montag–Freitag)
Tage auch einzeln buchbar. Sonderpreise für Firmen bitte erfragen. Erkrankte Personen dürfen nicht teilnehmen.
Datum, Reihenfolge d. Module |
Ort |
25.11. - 29.11.24 M2, M3, M4, M1, M5 |
Samerberg/Nußd.a.Inn |
20.01. - 24.01.25 M2, M1, M4, M3, M5 |
Samerberg/Nußd.a.Inn |
27.01. - 31.01.25 M2, M3, M1, M4, M5 |
München 2*(TK) |
17.02. - 21.02.25 M2, M3, M4, M1, M5 |
Rohrdorf/Achenmühle |
Tage auch einzeln buchbar!
1* Kurs findet in München, Am Nordring, statt.
2* Kurs findet in München/Brunnthal/Kirchstockach (KS) oder
Taufkirchen bei München (TK)statt.
3* Kurs findet in München-Riem statt.
4* Kurs findet in Parsdorf bei München statt.
Module dürfen doppelt gemacht und dafür andere Module weggelassen werden.
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Es kommen regelmäßig Termine hinzu.
Teilnehmerkreis:
Personen, die gewerblich als Selbstständige oder angestellte
Fahrer/-innen Beförderungen in Fahrzeugen mit einem zGG über 3,5 t
durchführen oder im Personenverkehr (FS D1, D1E, D, DE) tätig sind
und bereits einen entsprechenden FS vor dem 09.09.2008
(Personenverkehr) bzw. 09.09.2009 (Güterkraftverkehr, FS C1, C1E,
C, CE) erworben haben.
Fristen:
Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss
an den Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten
Grundqualifikation bzw. nach dem jeweiligen Stichtag (9. September
2008 oder 9. September 2009) müssen die Kenntnisse durch Teilnahme
an einer Weiterbildungsschulung aufgefrischt
werden.
Zum ersten Eintritt der neuen Regelungen sind noch "Übergangsfristen" eingeräumt worden, die es zulassen, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aufeinander abzustimmen.
So können die Fahrerlaubnisinhaber, die keine Grundqualifikation absolvieren müssen (Fahrerlaubniserwerb vor dem 10. September 2008 bzw. 2009), die Fünfjahresfrist unbeschränkt unterschreiten oder um bis zu zwei Jahre überschreiten und den Weiterbildungsnachweis dementsprechend bis zum 9. September 2015 bzw. 2016 abschließen. Voraussetzung ist, dass die Gültigkeit der aktuellen Fahrerlaubnis zwischen dem 10. September 2008/2009 und dem 9. September 2015/2016 endet.
Diejenigen, die zur Grundqualifikation verpflichtet sind (Fahrerlaubniserwerb nach dem 9. September 2008 bzw. 2009), dürfen den ersten Weiterbildungsnachweis schon nach drei Jahren erbringen - oder auch auf sieben Jahre strecken.
Weiterbildungspflicht für Fahrerlaubnisinhaber:
Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit 35 Unterrichtsstunden
zu je 60 Minuten.
Lehrgangsinhalte:
lt. Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz, u.a. ökonomisches
Fahren, Ladungssicherung, Gesundheitsschutz/Arbeitssicherheit,
Vekehrs- und- Umweltsicherheit, Logistik, sozialrechtliche
Vorschriften, Fahrpersonalverordnung, Fahrer/-innen als Vertreter
ihres Unternehmens, Brandbekämpfung/ Notmaßnahmen
Schwerpunkte Personenverkehr (D1, D1E, D, DE):
- ökonomische Fahrweise mit Kraftomnibussen
- Nutzung spezieller Infrastrukturen
- Sicherheit der Fahrgäste/ Sicherheitsausstattung/ Notmaßnahmen
- Umgang mit Fahrgästen
- Besonderheiten bestimmter Fahrgastgruppen
- Anforderungen an Fahrer von KOM/gesetzliche Vorgaben/Gesundheit
- FahrpersonalVO
- Logistik im eigenen Unternehmen
Unsere Referententeam:
Bei uns kommen auf jedes Modul abgestimmte Fachspezialisten zum
Einsatz:
Angehörige der Kontrollorgane wie BAG und Gefahrgutkontrolltrupp,
Sachkundige für Feuerlöschgeräte, Ärzte, Ausbildungsleiter
Physiotherapie, Fahrlehrer, Speditionskaufleute
Jedes Modul wird mit Praxis verbunden wie: Ökonomisches Fahren, Ladungssicherung, Übungen am digitalen Tachograf, praktische Feuerlöschübung, Eigenbestimmung Blutzuckerwerte (freiwillig) u.a.
Abschluss:
Staatlich anerkannte Bescheinigung über die Teilnahme an den
einzelnen Weiterbildungsmodulen bzw. Erhalt der
Gesamtbescheinigung über alle Module zur Vorlage bei der
Führerscheinstelle
Dauer:
35 Stunden à 60 Minuten
(in 5 Themenbereiche zu je 7 Stunden aufgegliedert, deren
Absolvierung innerhalb von 5 Jahren nachzuweisen ist)
Veranstaltungsorte:
München, Rosenheim, Traunstein, Erding, Freising, Reichertshofen,
Eiselfing b.Wasserburg, Mühldorf, Ebersberg, Forstinning –
weitere Orte und Inhouse-Schulungen – kein Problem, fragen Sie
uns danach!
Wer ist von den Ausbildungen befreit?
Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrten mit Kraftfahrzeugen
- deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet
- die von der Bundeswehr, der Truppe und dem zivilen Gefolge der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen
- die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden
- die zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden
- die in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne von § 1 Kraftfahrsachverständigengesetz oder der Anlage VIII b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden
- die neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind
- zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
Den aktuellen Preis finden Sie in unserer PDF-Gesamtübersicht
Weitere Erläuterungen und individuelle
Firmenangebote erhalten Sie gerne durch unsere Mitarbeiter.
Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns Ihre Fragen per
Fax oder E-Mail.
Gerne besuchen wir Sie auch vor Ort, um gemeinsam mit Ihnen
einen optimalen Ausbildungsplan für Sie als Unternehmer und für
Sie als Fahrer/-innen zu erstellen. Und gerne bieten wir Ihnen
unsere Kurse zu Sonderkonditionen vor Ort in Ihrer Firma an.
Fragen Sie uns danach!
Gerne führen wir alle Schulungen als Inhouse-Veranstaltungen an Ihrem Wunschtermin durch.
Seit 01.04.2017: Aus jedem der drei großen Kenntnisbereiche, die auf den Zertifikaten ausgewiesen sind, muss jeder „ECO- wirtschaftliches Fahren“ oder „Ladungssicherung“ (Kenntnisbereich 1), „Sozialvorschriften“ (Kenntnisbereich 2) und „Gesundheit, Umwelt- und Verkehrssicherheit“ oder „Der Fahrer als Repräsentant seines Dienstleistungs- und Logistikunternehmens“ (Kenntnisbereich 3) gemacht haben. Als 4. und 5. Modul können Module doppelt oder einfach 5 verschiedene Themen absolviert werden.
Termine Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Termingestaltung: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einzelne Module an Samstagen oder alle Module in einer Woche zu absolvieren. Alle Kurse sind auf Bus- und LKW-Fahrer abgestimmt.
Das Modul 1 – ECO-Training – Wirtschaftliches Fahren – führen wir auch als Praxismodul mit Spar-Fahrtraining für Firmen direkt vor Ort durch.