Sonderlehrgang/Wiederholungslehrgang „Verbringen“ zum Erwerb Befähigungsschein nach § 20 SprengG
Ausbildungsziel:
Erwerb bzw. Verlängerung des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG.
Lehrgangsinhalte:
- Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
- Arbeitsschutz
- Sprengstoffgesetz, insbesondere Verbringen, Erlaubnis § 7, Befähigungsschein § 20 SprengG
- Schnittstellen zum Gefahrgutrecht
- Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetz
- Sicherheitsaspekte
Abschluss:
Theoretische Prüfung durch die Gewerbeaufsicht zum Neuerwerb des Befähigungsscheins nach SprengG; Wiederholungslehrgang ohne Prüfung
Dauer:
Erwerb Befähigungsschein § 20 SprengG: 5 UE + 1 UE Prüfung
Wiederholungslehrgang zur Verlängerung des Befähigungsscheins § 20 SprengG: 5 UE
Gebühren Erstschulung und Wiederholung:
210 €, inkl. Lernmittel, Pausensnacks
Erstschulung zzgl. Prüfungsgebühr (75 €)
mehrwertsteuerfreie Kurse
Termine
Samstag | Daten folgen in Kürze! | AK1 + §20 | München |
Montag | AK1 + §20 | München | |
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