Sonderlehrgang/Wieder­holungs­lehrgang „Verbringen“ zum Erwerb Befähigungs­schein nach § 20 SprengG

Gesamtübersicht alle aktuellen ADR-Termine und §-20-Termine 2025 als PDF zum Download

Teilnehmerkreis:
Personen, die unter Berücksichtigung des Gefahrgutrechts explosionsgefährliche Stoffe verbringen, innerhalb der Betriebsstätte transportieren, überlassen und in Empfang nehmen.

Ausbildungsziel:
Erwerb bzw. Verlängerung des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG.

Lehrgangsinhalte:

  • Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
  • Arbeitsschutz
  • Sprengstoffgesetz, insbesondere Verbringen, Erlaubnis § 7, Befähigungsschein § 20 SprengG
  • Schnittstellen zum Gefahrgutrecht
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetz
  • Sicherheitsaspekte

Abschluss:
Theoretische Prüfung durch die Gewerbeaufsicht zum Neuerwerb des Befähigungsscheins nach SprengG; Wiederholungslehrgang ohne Prüfung

Dauer:
Erwerb Befähigungsschein § 20 SprengG: 5 UE + 1 UE Prüfung
Wiederholungslehrgang zur Verlängerung des Befähigungsscheins § 20 SprengG: 5 UE

Gebühren Erstschulung und Wiederholung:
Befähigungsschein § 20 Grundlehrgang: 360 € zuzüglich GGA-Prüfungsgebühr inklusive Lernmittel und kleinem Snack; auf Wunsch Einzelprüfung Gewerbeaufsichtsamt: 300 € Prüfungsgebühr

Befähigungsschein § 20 Wiederholerkursgebühr: 260 € zzgl. Prüfung GAA (300 € Gebühr werden auf TN aufgeteilt), Einzelprüfung möglich: Kursgebühr zzgl. 300 € GAA, inkl. Lernmittel und kleinem Snack, keine Prüfung

mehrwertsteuerfreie Kurse

Termine 2025

Montag* 05.05.2025 München
Samstag 12.07.2025 München
Samstag 27.09.2025 München
Montag 27.10.2025 München
Freitag 28.11.2025 München
* Beginn 13 Uhr;
Prüfung am
07.05.25, 10 Uhr


Weitere Termine nach Bedarf, auch direkt vor Ort in Ihrer Firma. Fragen Sie uns bitte danach.

ab 5 Teilnehmer individuelle Termine und Orte.

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