Sonderlehrgang/Wieder­holungs­lehrgang „Verbringen“ zum Erwerb Befähigungs­schein nach § 20 SprengG

Gesamtübersicht alle aktuellen ADR-Termine und §-20-Termine 2024 als PDF zum Download

Teilnehmerkreis:
Personen, die unter Berücksichtigung des Gefahrgutrechts explosionsgefährliche Stoffe verbringen, innerhalb der Betriebsstätte transportieren, überlassen und in Empfang nehmen.

Ausbildungsziel:
Erwerb bzw. Verlängerung des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG.

Lehrgangsinhalte:

  • Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
  • Arbeitsschutz
  • Sprengstoffgesetz, insbesondere Verbringen, Erlaubnis § 7, Befähigungsschein § 20 SprengG
  • Schnittstellen zum Gefahrgutrecht
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetz
  • Sicherheitsaspekte

Abschluss:
Theoretische Prüfung durch die Gewerbeaufsicht zum Neuerwerb des Befähigungsscheins nach SprengG; Wiederholungslehrgang ohne Prüfung

Dauer:
Erwerb Befähigungsschein § 20 SprengG: 5 UE + 1 UE Prüfung
Wiederholungslehrgang zur Verlängerung des Befähigungsscheins § 20 SprengG: 5 UE

Gebühren Erstschulung und Wiederholung:
§ 20 Grundlehrgang: 220 € zuzüglich GGA-Prüfungsgebühr anteilig je Teilnehmerzahl, Grundprüfung: 300 € für Einzelprüfung, § 20 Wiederholerkursgebühr: 220 € inkl. Lernmittel, keine Prüfung

mehrwertsteuerfreie Kurse

Termine 2024

Freitag 29.11.2024 §20 Taufkirchen b. München

freitags Beginn: 14.00 Uhr

Weitere Termine nach Bedarf, auch direkt vor Ort in Ihrer Firma. Fragen Sie uns bitte danach.

ab 6 Teilnehmer individuelle Termine und Orte.

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