Sonderlehrgang/Wiederholungslehrgang „Verbringen“ zum Erwerb Befähigungsschein nach § 20 SprengG
Ausbildungsziel:
Erwerb bzw. Verlängerung des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG.
Lehrgangsinhalte:
- Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
- Arbeitsschutz
- Sprengstoffgesetz, insbesondere Verbringen, Erlaubnis § 7, Befähigungsschein § 20 SprengG
- Schnittstellen zum Gefahrgutrecht
- Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetz
- Sicherheitsaspekte
Abschluss:
Theoretische Prüfung durch die Gewerbeaufsicht zum Neuerwerb des Befähigungsscheins nach SprengG; Wiederholungslehrgang ohne Prüfung
Dauer:
Erwerb Befähigungsschein § 20 SprengG: 5 UE + 1 UE Prüfung
Wiederholungslehrgang zur Verlängerung des Befähigungsscheins § 20 SprengG: 5 UE
Gebühren Erstschulung und Wiederholung:
§20/§7 Grund-/Wiederholungslehrgang: 210 €
zzgl. GGA Prüf.-geb. ab 75 € bis 300 €
(Gruppenprüfung;
300 € Einzelpreis);
§ 20 Wiederholerkursgeb. 210 €
inkl. Lermittel, keine Prüfung
mehrwertsteuerfreie Kurse
Achtung – alle Termine befinden sich in Überarbeitung!
Termine
Samstag | 13.02.2021 | AK1/§ 20 | München |
Weitere Termine nach Bedarf, auch direkt vor Ort in Ihrer Firma. Fragen Sie uns bitte danach.