Sonderlehrgang/Wieder­holungs­lehrgang „Verbringen“ zum Erwerb Befähigungs­schein nach § 20 SprengG

Gesamtübersicht alle aktuellen ADR-Termine und §-20-Termine 2025/2026 als PDF zum Download

Teilnehmerkreis:
Personen, die unter Berücksichtigung des Gefahrgutrechts explosionsgefährliche Stoffe verbringen, innerhalb der Betriebsstätte transportieren, überlassen und in Empfang nehmen.

Ausbildungsziel:
Erwerb bzw. Verlängerung des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG.

Lehrgangsinhalte:

  • Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
  • Arbeitsschutz
  • Sprengstoffgesetz, insbesondere Verbringen, Erlaubnis § 7, Befähigungsschein § 20 SprengG
  • Schnittstellen zum Gefahrgutrecht
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetz
  • Sicherheitsaspekte

Abschluss:
Theoretische Prüfung durch die Gewerbeaufsicht zum Neuerwerb des Befähigungsscheins nach SprengG; Wiederholungslehrgang ohne Prüfung

Dauer:
Erwerb Befähigungsschein § 20 SprengG: 5 UE + 1 UE Prüfung
Wiederholungslehrgang zur Verlängerung des Befähigungsscheins § 20 SprengG: 5 UE

Gebühren Erstschulung und Wiederholung:
Befähigungsschein § 20 Grundlehrgang: 360 € Kursgebühr inklusive Lernmittel und kleinem Snack; zuzüglich GAA-Prüfungsgebühr – Aufteilung auf TN-Zahl; auf Wunsch Einzelprüfung Gewerbeaufsichtsamt: 300 € Prüfungsgebühr

Befähigungsschein § 20 Wiederholer: 260 € Kursgebühr inkl. Lernmittel und kleinem Snack, keine Prüfung

mehrwertsteuerfreie Kurse

Termine 2026

Termine folgen in Kürze!

Weitere Termine nach Bedarf, auch direkt vor Ort in Ihrer Firma. Fragen Sie uns bitte danach.

ab 5 Teilnehmer individuelle Termine und Orte.

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