Sonderlehrgang/Wiederholungslehrgang „Verbringen“ zum Erwerb Befähigungsschein nach § 20 SprengG
Gesamtübersicht
alle aktuellen ADR-Termine und §-20-Termine 2024 als PDF zum
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Ausbildungsziel:
Erwerb bzw. Verlängerung des Befähigungsscheins nach § 20
SprengG.
Lehrgangsinhalte:
- Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
- Arbeitsschutz
- Sprengstoffgesetz, insbesondere Verbringen, Erlaubnis § 7, Befähigungsschein § 20 SprengG
- Schnittstellen zum Gefahrgutrecht
- Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetz
- Sicherheitsaspekte
Abschluss:
Theoretische Prüfung durch die Gewerbeaufsicht zum Neuerwerb des
Befähigungsscheins nach SprengG; Wiederholungslehrgang ohne
Prüfung
Dauer:
Erwerb Befähigungsschein § 20 SprengG: 5 UE + 1 UE
Prüfung
Wiederholungslehrgang zur Verlängerung des Befähigungsscheins
§ 20 SprengG: 5 UE
Gebühren Erstschulung und Wiederholung:
§ 20 Grundlehrgang: 220 € zuzüglich GGA-Prüfungsgebühr anteilig je
Teilnehmerzahl, Grundprüfung: 300 € für Einzelprüfung, § 20
Wiederholerkursgebühr: 220 € inkl. Lernmittel, keine Prüfung
Termine 2024
Freitag | 29.11.2024 | §20 | Taufkirchen b. München |
freitags Beginn: 14.00 Uhr
Weitere Termine nach Bedarf, auch direkt vor Ort in Ihrer
Firma. Fragen Sie uns bitte danach.
ab 6 Teilnehmer individuelle Termine und Orte.